Gemäß § 2 Jugendraumordnung
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> Mietsache und Mietdauer
> Nutzung des Jugendraums
> Miete
> Kaution
>Nutzung von Vereinsflächen außerhalb des Jugendraums
>Rückgabeflicht und Haftung
> Aufsichtsperson bei Minderjährigen Nutzern/ Gästen
>Zahlungen